Dr. med. Friedrich Freitag / Michael Hardt / Dr. med. Stefan Tomaselli
Fachärzte für Allgemeinmedizin - Arbeitsmedizin - Betriebsmedizin
Die Strahlenschutzverordnung1 (§§ 60-64) und die Röntgenverordnung2 (§§ 37-41) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen der Kategorie A die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor.
Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B kann die zuständige Behörde Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anordnen.
Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen ist unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen durchzuführen.
Unsere Praxis führt diese Untersuchungen und Beurteilungen durch und hat die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen.
Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A müssen nach der Strahlenschutzverordnung jedes Jahr arbeitsmedizinisch untersucht werden. Die Untersuchungen dürfen nur von ermächtigten Ärzten durchgeführt werden.
Für Personen der Kategorie A sind diese Untersuchungen verpflichtend, für Personen der Gruppe B können sie auf Wunsch oder auf behördliche Anordnung erfolgen.
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A:
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B:
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