Dr. med. Friedrich Freitag / Michael Hardt / Dr. med. Stefan Tomaselli
Fachärzte für Allgemeinmedizin - Arbeitsmedizin - Betriebsmedizin
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt mit den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die Grundsätze G1 bis G46 vor.
(Download der Infobroschüre als pdf →)
Nach welchem Grundsatz ein Arbeitnehmer untersucht wird, hängt von der Einschätzung der Gefährdung (Gefährdungsbeurteilung) ab. Das vorrangige Ziel dieser Untersuchung ist, berufsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhüten.
Es werden vier arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen unterschieden
Pflichtuntersuchungen
Angebotsuntersuchungen
Wunschvorsorgeuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen
- G 25 – Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten– innerbetrieblich, z.B. Staplerfahrer
- G 26 – Atemschutzgeräteträger
- G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr
- H 9 – Baumarbeiten
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