Arbeitsmed - Sonderuntersuchungen

Tauglichkeit für Taucher ● Personal AIDA ● G35 - Ausland um.

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Dr. med. Friedrich Freitag / Michael Hardt / Dr. med. Stefan Tomaselli

Fachärzte für Allgemeinmedizin - Arbeitsmedizin - Betriebsmedizin

Im Rahmen außergewöhnlicher beruflicher Belastungen, in Vorbereitung auf Auslandsaufenthalte oder zur Prüfung von Einstellungsvorraussetzungen für einen neuen Mitarbeiter führen wir entsprechende Sonderuntersuchungen im arbeitsmedizinischen Bereich durch.

In unserer Praxis führen wir folgende Sonderuntersuchungen durch

Tauchtauglichkeitsuntersuchungen

Tauchtauglichkeit-Sonderuntersuchung-für-Taucher-Polizeittaucher

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) gibt die Richtlinien für die Tauchtauglichkeit vor.
Nach eingehender Untersuchung, ausführlichem Test Ihrer Lungenfunktion und Ihrer körperlichen Belastbarkeit stellen wir das Zertifikat für die Tauchtauglichkeit aus.

Für Betriebe und Feuerwehren führen wir auch Untersuchungen nach G31 – Tauchtauglichkeit und Überdruckarbeiten – aus.

Bitte denken Sie daran, Ihr Diver Logbuch mitzubringen!

Seetauglichkeitsuntersuchungen für Personal der AIDA-Schiffe nach italienischem Recht

Diese Untersuchungen gelten nur für Personal der AIDA-Schiffe. Es werden Aufstiegsuntersuchungen ausschließlich nach italienischem Recht durchgeführt.

 

Aufgrund der Zeitvorgaben hinsichtlich des Untersuchungstermins vor Aufstieg auf die Schiffe bitten wir um rechtzeitige Terminvereinbarung.

 

Bitte bringen Sie ihren Impfpass und – falls vorhanden – aktuelle Befunde mit !

Untersuchungen für Personal der AIDA Schiffe nach italienischem Recht
G 35 Untersuchungen bei Arbeitsaufenthalt im Ausland - Arbeitsmedizin Reisemedizin

G 35 - Untersuchungen bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen

Arbeitnehmer, die einen längeren Arbeitsaufenthalt im Ausland planen, werden von uns vor und nach dem Aufenthalt reisemedizinisch beraten und betreut. Dazu gehört auch eine eingehende Impfberatung und ggf. Impfung für den jeweiligen Arbeitsaufenthalt im Ausland.

Einstellungsuntersuchungen

Viele Arbeitgeber wünschen vor der Einstellung oder im Laufe der Probezeit eine Einschätzung darüber, ob der Mitarbeiter für die zukünftige Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist.

 

Bei der Untersuchung sollen folgende Fragen geklärt werden:

  • Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, z.B. durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder durch eine zur Zeit bestehende akute Erkrankung?
  • Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist
  • Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen bzw. Kolleginnen oder Kunden bzw. Kundinnen gefährden?

Das Ergebnis dieser Untersuchung darf der beurteilende Arbeitsmediziner nur in Form von „geeignet“, „nicht geeignet“ oder „geeignet unter bestimmten Voraussetzungen“ dem Arbeitgeber mitteilen.

Einstellungsuntersuchungen-Azubi-Arbeitnehmer-Mitarbeiter-gesundheizliche Eignung für Beruf

Untersuchungen zum Erkennen und Vermeiden psychischer Belastungen

Gehäuftes Auftreten von negativen Beanspruchungen im Berufsleben wird häufig durch größer werdenden Druck, steigende Arbeitsansprüche und schnelllebigen Arbeitsalltag verursacht. Die  Folgen:

  • Hoher Krankenstand
  • Fluktuation
  • Schlechtes Betriebsklima
  • Konflikthäufung
  • Eingeschränkte Kommunikation
Untersuchungen zum Erkennen und Vermeiden psychischer Belastungen

Wir unterstützen Sie bei der Analyse der Probleme durch validierte Verfahren und unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitnehmer, die innerhalb einen Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder mit Unterbrechung arbeitsunfähig waren, vom Arbeitgeber ein BEM ( Betriebliches Eingliederungsmanagement) angeboten bekommen. Rechtsgrundlage ist § 167 SGB IX.

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach Langzeitkrank - langer Arbeitsunfähigkeit
Wiedereingliederung ins Berufsleben nach langer Krankheit

Das Ziel ist, mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers die Möglichkeiten zu erörtern, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Bei diesen Gesprächen können wir Sie mit unserer arbeitsmedizinischen Kompetenz unterstützen.

Informationen zur Praxisorgansiation

Wichtige Hinweise für Ihren Sprechstundenbesuch