Dr. med. Friedrich Freitag / Michael Hardt / Dr. med. Stefan Tomaselli
Fachärzte für Allgemeinmedizin - Arbeitsmedizin - Betriebsmedizin
Im Rahmen außergewöhnlicher beruflicher Belastungen, in Vorbereitung auf Auslandsaufenthalte oder zur Prüfung von Einstellungsvorraussetzungen für einen neuen Mitarbeiter führen wir entsprechende Sonderuntersuchungen im arbeitsmedizinischen Bereich durch.
In unserer Praxis führen wir folgende Sonderuntersuchungen durch
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) gibt die Richtlinien für die Tauchtauglichkeit vor.
Nach eingehender Untersuchung, ausführlichem Test Ihrer Lungenfunktion und Ihrer körperlichen Belastbarkeit stellen wir das Zertifikat für die Tauchtauglichkeit aus.
Für Betriebe und Feuerwehren führen wir auch Untersuchungen nach G31 – Tauchtauglichkeit und Überdruckarbeiten – aus.
Bitte denken Sie daran, Ihr Diver Logbuch mitzubringen!
Seetauglichkeitsuntersuchungen für Personal der AIDA-Schiffe nach italienischem Recht
Diese Untersuchungen gelten nur für Personal der AIDA-Schiffe. Es werden Aufstiegsuntersuchungen ausschließlich nach italienischem Recht durchgeführt.
Aufgrund der Zeitvorgaben hinsichtlich des Untersuchungstermins vor Aufstieg auf die Schiffe bitten wir um rechtzeitige Terminvereinbarung.
Bitte bringen Sie ihren Impfpass und – falls vorhanden – aktuelle Befunde mit !
G 35 - Untersuchungen bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen
Arbeitnehmer, die einen längeren Arbeitsaufenthalt im Ausland planen, werden von uns vor und nach dem Aufenthalt reisemedizinisch beraten und betreut. Dazu gehört auch eine eingehende Impfberatung und ggf. Impfung für den jeweiligen Arbeitsaufenthalt im Ausland.
Einstellungsuntersuchungen
- Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, z.B. durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder durch eine zur Zeit bestehende akute Erkrankung?
- Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist
- Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen bzw. Kolleginnen oder Kunden bzw. Kundinnen gefährden?
Das Ergebnis dieser Untersuchung darf der beurteilende Arbeitsmediziner nur in Form von „geeignet“, „nicht geeignet“ oder „geeignet unter bestimmten Voraussetzungen“ dem Arbeitgeber mitteilen.
Untersuchungen zum Erkennen und Vermeiden psychischer Belastungen
- Hoher Krankenstand
- Fluktuation
- Schlechtes Betriebsklima
- Konflikthäufung
- Eingeschränkte Kommunikation
Wir unterstützen Sie bei der Analyse der Probleme durch validierte Verfahren und unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Ziel ist, mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers die Möglichkeiten zu erörtern, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Bei diesen Gesprächen können wir Sie mit unserer arbeitsmedizinischen Kompetenz unterstützen.
Informationen zur Praxisorgansiation
Wichtige Hinweise für Ihren Sprechstundenbesuch